Gerne werden bei Straßenfesten oder Sportveranstaltung, bei denen sich Schützenvereine beteiligen Lichtgeräte (Lichtgewehre und / oder Lichtpistolen) eingebunden.
Hin und wieder taucht bei der Planung von dieser Veranstaltung dann die Frage auf: “Gibt es da nicht Schwierigkeiten, wegen der Anscheinswaffenproblamatik? Können wir denn das Lichtgewehr beim Dorffest auf dem Marktplatz überhaupt einsetzten?” Und stellt man diese Frage dann dem bekannten aus dem Ordnungsamt, ist man nicht unbedingt schlauer: “Ja, da war was, aber ob das jetzt erlaubt ist oder nicht, weiß ich nicht genau.” Weiterlesen